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Veröffentlicht am 29. März 2026

Honorarvertretungen

Die Honorarkonsulate unterstützen die Schweizerischen Vertretungen in den Bereichen Interessenwahrung und bei Notfällen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. In einem Notfall ist immer die konsularisch zuständige Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass die Honorarvertretungen über keine konsularischen Amtsbefugnisse verfügen. Sie stellen weder Visa noch Schweizer Pässe aus, sind nicht notariell tätig und bearbeiten keine Personenstandsfälle.

Honorarvertretungen in unserem Konsularbezirk